Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die vierte STELP Spendengala



1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend und ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen STELP Events UG (nachfolgend: STELP) und den Besuchern der 4. STELP Spendengala (nachfolgend: Gast). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als vereinbart.

2. Vertragsabschluss, Verfügbarkeit von Karten, Kartenkategorien

2.1 Das verbindliche Angebot für einen Vertragsabschluss zum Kauf von Eintrittskarten in jeweils gewünschter Anzahl und Kategorie geht vom Kunden aus. Das Angebot verpflichtet zur Abnahme sowie Bezahlung der Eintrittskarten. Möglich ist ein Vertragsabschluss nur online unter gala.stelpevents.eu.

2.2 Ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Gast und STELP kommt wie folgt zustande: Der Gast gibt die jeweils für die Bestellung erforderlichen Daten (inkl. Angabe der gewünschten Kartenkategorie, -anzahl) an. Die Annahme dieses Angebots des Gastes von STELP erfolgt ausschließlich durch Übersendung der Rechnung und anschließender Übersendung der Eintrittskarten nach Zahlungseingang. Dabei bleibt die Entscheidung über die Platzierung innerhalb der Kartenkategorien STELP vorbehalten. Bestellbestätigungen, die der Kunde nach Eingang der Bestellung in Textform (Email) oder telefonisch erhält, sind daher keine Annahme eines solchen Angebotes, sondern informieren den Kunden nur über den Eingang seiner Bestellung bei STELP.

2.3 STELP behält sich die Ablehnung des Angebots des Gastes vor. Dies gilt auch für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellten Kartenkategorie oder Anzahl. In diesem Fall wird dem Kunden die Nichtannahme in Schriftform, Textform (Email) oder telefonisch mitgeteilt. Gleichzeitig wird der Kunde, sofern Karten einer anderen Kategorie bzw. in anderer Anzahl noch vorhanden sind, über diesen Umstand informiert, so dass er diesbezüglich STELP gegenüber ein neues Kaufangebot abgeben kann. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Platz in einem der Veranstaltungssäle.

2.4 STELP bietet keine Karten zum Kauf durch Minderjährige an. Sämtliche Karten werden zudem nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft.

2.5 Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch aller Räumlichkeiten am Veranstaltungsabend. Es kann Räumlichkeiten und Programmpunkte geben, die aus Kapazitätsgründen nicht allen Besuchern gleichzeitig zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung der entsprechenden behördlichen Vorgaben wird durch das von STELP eingesetzte Personal geregelt und überwacht.

2.6 Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt nicht automatisch zum Besuch der Veranstaltung. Der Veranstalter kann in begründeten Fällen ein Hausverbot gegenüber Personen erlassen. Diesen Personen kann der Zutritt ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes verwehrt werden. Gleiches gilt wenn Besucher sich nicht an die Verhaltens- und Kleidungsetikette der Spendengala halten.

3. Preisbestandteile, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

3.1 Der vom Gast für seine Bestellung geschuldete Kaufpreis ergibt sich aus der Summe der ausgewiesenen Einzelpreise für die von ihm bestellten Karten. Im Preis der Eintrittskarte ist die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe bereits enthalten.

3.2 Der Kaufpreis wird innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen sind ohne Abzug an das auf der Rechnung stehende Konto zu leisten.

3.3 Die Karten bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von STELP. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die STELP gegen den Gast im Zusammenhang mit dem Kartenkauf nachträglich erwirbt.

3.4 Aufrechnungen durch den Gast sind nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Lieferung der Karten, Transportgefahr

4.1 Die Lieferung der Karten erfolgt an die vom Gast angegebene Lieferadresse.

4.2 Der Versand der Karten erfolgt rechtzeitig vor dem Stattfinden der Veranstaltung.

4.3 Falls die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von STELP nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4.4 Der Gast hat die ihm gelieferten Karten unverzüglich nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu prüfen. Bei Falschlieferung (falsche Anzahl, falsche Platzkategorie) und/oder Beschädigung erhält der Gast gegen Rückgabe der falschen und/oder beschädigten Karten eine entsprechende Nach-/Ersatzlieferung bzw. werden überzählige Karten zurückgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die unverzügliche Information von STELP (Johannesstraße 35, 70176 Stuttgart) oder per email (ticketing@stelpevents.eu). Erfolgt keine unverzügliche Reklamation gilt die Lieferung als fehlerfrei.

5. Widerruf, Kartenrückgabe

5.1 Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Gast bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

5.2 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden; hiervon ausgenommen ist die Regelung von Ziff. 4.4. Besetzungsänderungen der bei der 4. STELP Spendengala auftretenden Künstler und Bands und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.

5.3 Der Veranstalter haftet nicht, falls die Spendengala wegen höherer Gewalt oder Androhung von terroristischen Anschlägen abgesagt werden muss oder Programmänderungen nötig werden. Eine Rücknahme und Rückerstattung der Eintrittskarten und des Eintrittspreises erfolgt nur dann, wenn die 4. STELP Spendengala komplett abgesagt werden muss und kein alternativer Veranstaltungstermin geplant ist (insbesondere siehe 5.4). Die vorangegangenen Gründe sind jedoch hiervon ausgeschlossen. In diesen Fällen erlischt der Erstattungsanspruch, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen angemeldet wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.4 Wird der Veranstaltungstermin aufgrund von verschärften Corona-Auflagen verlegt, dann behalten gekaufte Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsche kann ausnahmsweise eine Rücknahme und Rückerstattung der Eintrittskarten und des Eintrittspreises erfolgen. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen angemeldet wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Kartenverlust

6.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann beim Check-in einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher nachweist, welche Karte gelöst wurde.

6.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Dies gilt nicht, wenn der Inhaber der Ersatzkarte nachweist oder glaubhaft macht, der tatsächlich Berechtigte bezüglich der Karte zu sein.

7. Garderobe

7.1 Garderobengegenstände (insbesondere Mäntel, Schirme, große Taschen, vergleichbar sperrige Gegenstände) sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Es erfolgt jedoch keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen, Schmuck und dergleichen. Die Veranstalterin haftet nicht für die Garderobe.

7.2 Die Garderobe wird von der Veranstalterin organisiert und betrieben.

7.3 Der Verlust oder die Beschädigung von beim Garderobenpersonal abgegebenen Gegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.

8. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

9. Hausrecht

9.1 STELP übt in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. STELP und deren Erfüllungsgehilfen sind daher berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen und/oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher der STELP Spendengala verwiesen werden, wenn sie diesen stören, andere Gäste belästigen und/oder in sonstiger und erheblicher Weise und/oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn der Gast gegen die Kleiderordnung verstößt und/oder die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Spendengala stören oder andere Gäste belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.2 Der Gast darf lediglich einen Platz an dem ausgewiesenen Tisch einnehmen. Hat er einen Platz an einem Tisch eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann STELP den Besucher von der Spendengala verweisen. Ziff. 9.1 Satz 4 gilt entsprechend.

9.3 Mobilfunkgeräte, Pager und/oder akustische Signalgeber aller Art dürfen nur so in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden, dass die Veranstaltung und die anderen Gäste nicht gestört werden.

9.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen ist generell untersagt, bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von der Veranstaltung. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt entsprechende Leibesvisitation vorzunehmen.

9.5 Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.

9.6 Den Anweisungen der Veranstalterin und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

10. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf, Weitergabe von Karten

10.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Die Zutrittsberechtigung zur STELP Spendengala wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von STELP erworben wurde.

10.2. Gekaufte Eintrittskarten können aufgrund der geltenden Corona-Vorschriften ohne schriftliche Genehmigung von STELP nicht an Dritte weitergegeben oder weiterveräußert werden.

11. Haftung

11.1 STELP haftet für Schäden, die seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Übrigen haftet STELP, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

11.2 Im Fall des Verlusts und/oder der Beschädigung von in der Garderobe aufbewahrten Gegenständen ist die Haftung von STELP, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind an die unter Ziff. 7.2 genannte Betreibergesellschaft zu richten.

11.3 Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Tombola

12.1 Für die Tombola ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

12.2 Für Geld- oder/und Sachspenden für die Tombola kann auf Anforderung eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

13. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

14. Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

15. Datenschutz
STELP behandelt die personenbezogenen Daten des Gastes (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung) streng vertraulich. Die Daten werden von STELP nur in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. STELP ist berechtigt, diese Daten an Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung des geschlossenen Vertrages notwendig ist.

16. Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): STELP ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB und der jeweilige Vertrag im Übrigen wirksam.18.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.18.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Septemeber 2022 Die Veranstalterin STELP Events UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die zweite STELP Spendengala



1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend und ausschließlich die Rechtsbeziehungen zwischen STELP Events UG (nachfolgend: STELP) und den Besuchern der 2. STELP Spendengala (nachfolgend: Gast). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als vereinbart.

2. Vertragsabschluss, Verfügbarkeit von Karten, Kartenkategorien

2.1 Das verbindliche Angebot für einen Vertragsabschluss zum Kauf von Eintrittskarten in jeweils gewünschter Anzahl und Kategorie geht vom Kunden aus. Das Angebot verpflichtet zur Abnahme sowie Bezahlung der Eintrittskarten. Möglich ist ein Vertragsabschluss nur online unter gala.stelpevents.eu.

2.2 Ein Vertrag unter Einschluss dieser AGB zwischen Gast und STELP kommt wie folgt zustande: Der Gast gibt die jeweils für die Bestellung erforderlichen Daten (inkl. Angabe der gewünschten Kartenkategorie, -anzahl) an. Die Annahme dieses Angebots des Gastes von STELP erfolgt ausschließlich durch Übersendung der Rechnung und anschließender Übersendung der Eintrittskarten nach Zahlungseingang. Dabei bleibt die Entscheidung über die Platzierung innerhalb der Kartenkategorien STELP vorbehalten. Bestellbestätigungen, die der Kunde nach Eingang der Bestellung in Textform (Email) oder telefonisch erhält, sind daher keine Annahme eines solchen Angebotes, sondern informieren den Kunden nur über den Eingang seiner Bestellung bei STELP.

2.3 STELP behält sich die Ablehnung des Angebots des Gastes vor. Dies gilt auch für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellten Kartenkategorie oder Anzahl. In diesem Fall wird dem Kunden die Nichtannahme in Schriftform, Textform (Email) oder telefonisch mitgeteilt. Gleichzeitig wird der Kunde, sofern Karten einer anderen Kategorie bzw. in anderer Anzahl noch vorhanden sind, über diesen Umstand informiert, so dass er diesbezüglich STELP gegenüber ein neues Kaufangebot abgeben kann. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Platz in einem der Veranstaltungssäle.

2.4 STELP bietet keine Karten zum Kauf durch Minderjährige an. Sämtliche Karten werden zudem nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft.

2.5 Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt zum Besuch aller Räumlichkeiten am Veranstaltungsabend. Es kann Räumlichkeiten und Programmpunkte geben, die aus Kapazitätsgründen nicht allen Besuchern gleichzeitig zugänglich gemacht werden können. Die Einhaltung der entsprechenden behördlichen Vorgaben wird durch das von STELP eingesetzte Personal geregelt und überwacht.

2.6 Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt nicht automatisch zum Besuch der Veranstaltung. Der Veranstalter kann in begründeten Fällen ein Hausverbot gegenüber Personen erlassen. Diesen Personen kann der Zutritt ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes verwehrt werden. Gleiches gilt wenn Besucher sich nicht an die Verhaltens- und Kleidungsetikette der Spendengala halten.

3. Preisbestandteile, Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

3.1 Der vom Gast für seine Bestellung geschuldete Kaufpreis ergibt sich aus der Summe der ausgewiesenen Einzelpreise für die von ihm bestellten Karten. Im Preis der Eintrittskarte ist die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen Höhe bereits enthalten.

3.2 Der Kaufpreis wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen sind ohne Abzug an das auf der Rechnung stehende Konto zu leisten.

3.3 Die Karten bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von STELP. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die STELP gegen den Gast im Zusammenhang mit dem Kartenkauf nachträglich erwirbt.

3.4 Aufrechnungen durch den Gast sind nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Lieferung der Karten, Transportgefahr

4.1 Die Lieferung der Karten erfolgt an die vom Gast angegebene Lieferadresse.

4.2 Der Versand der Karten erfolgt rechtzeitig vor dem Stattfinden der Veranstaltung.

4.3 Falls die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von STELP nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4.4 Der Gast hat die ihm gelieferten Karten unverzüglich nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung zu prüfen. Bei Falschlieferung (falsche Anzahl, falsche Platzkategorie) und/oder Beschädigung erhält der Gast gegen Rückgabe der falschen und/oder beschädigten Karten eine entsprechende Nach-/Ersatzlieferung bzw. werden überzählige Karten zurückgenommen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die unverzügliche Information von STELP (Johannesstraße 35, 70176 Stuttgart) oder per email (ticketing@stelpevents.eu). Erfolgt keine unverzügliche Reklamation gilt die Lieferung als fehlerfrei.

5. Widerruf, Kartenrückgabe

5.1 Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Gast bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

5.2 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden; hiervon ausgenommen ist die Regelung von Ziff. 4.4. Besetzungsänderungen der bei der 2. STELP Spendengala auftretenden Künstler und Bands und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.

5.3 Der Veranstalter haftet nicht, falls die Spendengala wegen höherer Gewalt oder Androhung von terroristischen Anschlägen abgesagt werden muss oder Programmänderungen nötig werden. Eine Rücknahme und Rückerstattung der Eintrittskarten und des Eintrittspreises erfolgt nur dann, wenn die 2. STELP Spendengala komplett abgesagt werden muss und kein alternativer Veranstaltungstermin geplant ist (insbesondere siehe 5.4). Die vorangegangenen Gründe sind jedoch hiervon ausgeschlossen. In diesen Fällen erlischt der Erstattungsanspruch, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen angemeldet wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.4 Wird der Veranstaltungstermin aufgrund von verschärften Corona-Auflagen verlegt, dann behalten gekaufte Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsche kann ausnahmsweise eine Rücknahme und Rückerstattung der Eintrittskarten und des Eintrittspreises erfolgen. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen angemeldet wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. Kartenverlust

6.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann beim Check-in einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher nachweist, welche Karte gelöst wurde.

6.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Dies gilt nicht, wenn der Inhaber der Ersatzkarte nachweist oder glaubhaft macht, der tatsächlich Berechtigte bezüglich der Karte zu sein.

7. Garderobe

7.1 Garderobengegenstände (insbesondere Mäntel, Schirme, große Taschen, vergleichbar sperrige Gegenstände) sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben. Es erfolgt jedoch keine Aufbewahrung von Bargeld, Wertgegenständen, Schmuck und dergleichen. Die Veranstalterin haftet nicht für die Garderobe.

7.2 Die Garderobe wird von der Veranstalterin organisiert und betrieben.

7.3 Der Verlust oder die Beschädigung von beim Garderobenpersonal abgegebenen Gegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.

8. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen. Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

9. Hausrecht

9.1 STELP übt in den Veranstaltungsräumen das Hausrecht aus. STELP und deren Erfüllungsgehilfen sind daher berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen und/oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher der STELP Spendengala verwiesen werden, wenn sie diesen stören, andere Gäste belästigen und/oder in sonstiger und erheblicher Weise und/oder wiederholt gegen die AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn der Gast gegen die Kleiderordnung verstößt und/oder die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Spendengala stören oder andere Gäste belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.2 Der Gast darf lediglich einen Platz an dem ausgewiesenen Tisch einnehmen. Hat er einen Platz an einem Tisch eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann STELP den Besucher von der Spendengala verweisen. Ziff. 9.1 Satz 4 gilt entsprechend.

9.3 Mobilfunkgeräte, Pager und/oder akustische Signalgeber aller Art dürfen nur so in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden, dass die Veranstaltung und die anderen Gäste nicht gestört werden.

9.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen ist generell untersagt, bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von der Veranstaltung. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt entsprechende Leibesvisitation vorzunehmen.

9.5 Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet.

9.6 Den Anweisungen der Veranstalterin und des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

10. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf, Weitergabe von Karten

10.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Die Zutrittsberechtigung zur STELP Spendengala wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von STELP erworben wurde.

10.2. Gekaufte Eintrittskarten können aufgrund der geltenden Corona-Vorschriften ohne schriftliche Genehmigung von STELP nicht an Dritte weitergegeben oder weiterveräußert werden.

11. Haftung

11.1 STELP haftet für Schäden, die seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen a) zu vertreten haben und auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen; oder b) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Übrigen haftet STELP, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist beschränkt auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

11.2 Im Fall des Verlusts und/oder der Beschädigung von in der Garderobe aufbewahrten Gegenständen ist die Haftung von STELP, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind an die unter Ziff. 7.2 genannte Betreibergesellschaft zu richten.

11.3 Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Tombola

12.1 Für die Tombola ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

12.2 Für Geld- oder/und Sachspenden für die Tombola kann auf Anforderung eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

13. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

14. Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.

15. Datenschutz
STELP behandelt die personenbezogenen Daten des Gastes (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung) streng vertraulich. Die Daten werden von STELP nur in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. STELP ist berechtigt, diese Daten an Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung des geschlossenen Vertrages notwendig ist.

16. Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): STELP ist zu der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB und der jeweilige Vertrag im Übrigen wirksam.18.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.18.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: August 2020 Die Veranstalterin STELP Events UG