Teilnahmebedingungen Verlosung


Durch den Erwerb einer Eintrittskarte zum Besuch der 4. STELP Spendengala bzw. durch Kauf eines Loses während der Veranstaltung selbst, erklärt sich der Besucher mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

1. Veranstalter

Alleinige Veranstalterin der Verlosungen ist die STELP Events UG mit Sitz in der Uhlandstraße 14, 70182 Stuttgart (im Folgenden: Veranstalterin).

2. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an den Verlosungen ist folgendermaßen möglich:
Mit Erwerb eines Loses während der Veranstaltung erhält der Erwerber die Chance auf den Gewinn verschiedener Sachpreise, die in einem Raum auf dem Veranstaltungsgelände am Abend der Gala bis 24:00 Uhr abgeholt werden können.
(2) Für die Teilnahme an der Verlosung entstehen für den Teilnehmer Kosten in Höhe von EUR 15 pro Los.
(3) Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahre.
(4) Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung der Verlosung, Manipulation, fehlende Geschäftsfähigkeit etc. vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

4. Verlosung der Sachpreise

(1) Die im Rahmen der Verlosung zu gewinnenden Sachpreise stehen für den Gewinner/die Gewinnerin auf dem Veranstaltungsgelände im Tombolabereich zur Abholung bereit.
(2) Der Gewinn wird dem Gewinner/der Gewinnerin im Tombolabereich gegen Vorlage des Loses übergeben.
(3) Der Gewinn kann nur während der Dauer der STELP Spendengala abgeholt werden. Wird er nicht rechtzeitig abgeholt, verfällt er.
(4) Barauszahlung oder Umtausch sind ausgeschlossen.

5. Änderung der Teilnahmebedingungen und Beendigung der Verlosung

Die Veranstalterin behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sie sich das Recht vor, die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

6. Haftungsbeschränkungen

Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die von ihr bzw. ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, oder die durch Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen der Verlosung entstanden sind. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Ziels der Verlosung notwendig sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung der Veranstalterin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

7. Datenschutz

(1) Sofern personenbezogene Daten des Teilnehmers erfasst werden, verarbeitet die Veranstalterin diese ausschließlich zu Zwecken der Durchführung der Verlosung.
(2) Der Teilnehmer kann der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit formlos gegenüber der Veranstalterin widersprechen. Gesetzliche Ausnahmetatbestände bleiben von dem Widerruf unberührt.

8. Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte zum Besuch der 4. STELP Spendengala bzw. durch Kauf eines Loses während der Veranstaltung selbst, erklärt sich der Besucher mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.